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GfO

GfO – Gemeinsam für Oberaula e.V. – besteht seit 2013. Hier ein Auszug aus der Satzung:

§ 2 – Vereinszweck
Zweck des Vereins ist
   a) die Förderung der Alten- und Jugendhilfe
   b) die Unterstützung von Personen in Verrichtungen des täglichen Lebens, die zu dem Personenkreis der §§ 53 ff AO* gehören
   c) die Förderung der Bildung und Erziehung,
   d) die Förderung von Kunst und Kultur
   e) die Unterstützung von in Oberaula lebenden Flüchtlingen


(2) Dies kann insbesondere geschehen durch:


2.1 allgemeine Unterstützung bei einzelnen Verrichtungen im Haushalt.


2.2 Begleitdienste, beispielsweise zu Behörden, Ärzten oder zum Einkaufen für den täglichen Bedarf. 2.3 Kleinere Näh-, Garten-, oder Schreibhilfen sowie Reparaturarbeiten bei Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen.


2.4 Tierbetreuung bei Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen.


2.5 Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.


2.6 Durchführung von Vortragsveranstaltungen und Seminaren.


2.7 Durchführung kultureller Veranstaltungen.


2.8 Betrieb und Unterhalt der KulturKirche Oberaula.


2.9 Fortbildung der aktiven Mitglieder.


2.10 Koordination mit verschiedenen Hilfsdiensten.


(3) Als Selbsthilfeorganisation versteht sich der Verein nicht als Konkurrenz zu den bestehenden Vereinen und Verbänden sowie den Einrichtungen und Unternehmen (z. B. ambulante Pflegedienste, Fachberater, Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe). 


(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist keiner politischen Partei und keinem religiösen Bekenntnis verbunden. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 


(5) …
Jeden Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr betreibt GfO ein Kleiderstübchen für Jedermann in der Hersfelder Straße 9 in Oberaula. Sachen, die man selbst nicht mehr tragen möchte, die aber noch einwandfrei und sauber sind, werden zu den Öffnungszeiten gerne entgegengenommen.