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GfO

GfO – Gemeinsam für Oberaula e.V. – besteht seit 2013. Hier ein Auszug aus der Satzung:

§ 2 – Vereinszweck
Zweck des Vereins ist
   a) die Förderung der Alten- und Jugendhilfe
   b) die Unterstützung von Personen in Verrichtungen des täglichen Lebens, die zu dem Personenkreis der §§ 53 ff AO* gehören
   c) die Förderung der Bildung und Erziehung,
   d) die Förderung von Kunst und Kultur
   e) die Unterstützung von in Oberaula lebenden Flüchtlingen


(2) Dies kann insbesondere geschehen durch:


2.1 allgemeine Unterstützung bei einzelnen Verrichtungen im Haushalt.


2.2 Begleitdienste, beispielsweise zu Behörden, Ärzten oder zum Einkaufen für den täglichen Bedarf. 

 

2.3 Kleinere Näh-, Garten-, oder Schreibhilfen sowie Reparaturarbeiten bei Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen.


2.4 Tierbetreuung bei Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen.


2.5 Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.


2.6 Durchführung von Vortragsveranstaltungen und Seminaren.


2.7 Förderung und Durchführung kultureller Veranstaltungen.


2.8 Betrieb der Kulturkirche Oberaula.


2.9 Fortbildung der aktiven Mitglieder.


2.10 Koordination mit verschiedenen Hilfsdiensten.


(3) Als Selbsthilfeorganisation versteht sich der Verein nicht als Konkurrenz zu den bestehenden Vereinen und Verbänden sowie den Einrichtungen und Unternehmen (z. B. ambulante Pflegedienste, Fachberater, Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe). 


(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist keiner politischen Partei und keinem religiösen Bekenntnis verbunden. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 


(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

 ....

 

Kleiderstübchen Oberaula


Jeden Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr betreibt der GfO ein Kleiderstübchen für Jedermann in der Hersfelder Straße 9 in Oberaula. Sachen, die man selbst nicht mehr tragen möchte, die aber noch einwandfrei und sauber sind, werden zu den Öffnungszeiten gerne entgegengenommen.